ISEC7 - offiziell berechtigter IT-Dienstleister gemäß Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

ISEC7 ist gemäß Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) offiziell berechtigter IT-Dienstleister vom Bundesamt für Soziale Sicherung

Die ISEC7 GmbH ist gemäß KHZG offiziell berechtigter IT-Dienstleister vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Damit darf das Unternehmen Kliniken hinsichtlich einer Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beraten.

 

Das KHZG und das zugehörige Förderprogramm sollen Kliniken den Weg für ihre Digitalisierung ebnen. Gefördert werden insbesondere Investitionen in eine optimierte, digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, digitales Medikationsmanagement sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit.

 

Was ist der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)?

Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) wurde im Rahmen des Krankenhaus-zukunftsgesetzes errichtet. Er umfasst ein Volumen von insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro, wovon 3 Milliarden Euro durch den Bund bereitgestellt wurden. 1,3 Milliarden Euro werden durch die Länder und/oder Krankenhausträger getragen.

 

Wie können Projekte vom KHZF gefördert werden?

IT-Dienstleistern kommt bei der Planung und Durchführung eines Digitalisierungsprojektes eine wichtige Rolle zu: Sie bewerten, ob das Vorhaben technisch sinnvoll umgesetzt wird und wichtige Standards sowie weitere festgelegte Rahmenbedingungen, z. B. mit Blick auf die Interoperabilität, eingehalten werden.

 

Damit ein Projekt, welches den Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10 (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV) zuzuordnen ist, durch den KHZF gefördert werden kann, müssen deswegen alle leitenden IT-Mitarbeitenden des Projektes das nötige Wissen zu den Richtlinien und Voraussetzungen der Förderung vorweisen.

 

Die Berechtigung ist ein wichtiger Teil des Antrages auf Förderung, der zu einem späteren Zeitpunkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung einzureichen ist.

 

Eine Beauftragung zur Umsetzung konkreter Projekte hinsichtlich der oben genannten Fördertatbestände durch den Krankenhausträger ist nicht möglich, sofern die Berechtigung, die man durch eine Schulung und anschließende Lernerfolgskontrolle erhält, nicht vorliegt.

 

Kontakt

Note: Please fill out the fields marked with an asterisk.